Jasper Graf von SCHLIEFFEN
rechtsanwalt

Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, ist eine äußerst kritische Situation. Wer betroffen ist, wird nur selten in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen, sondern braucht einen versierten anwaltlichen Beistand, der ihm zuhört, ihn berät und seine Rechte engagiert vertritt.


Nur eine kompetente und konsequente Verteidigung kann einen Ausgleich für das Machtgefälle zu Lasten des Beschuldigten im Strafverfahren bieten.

Je früher eine in diesem Sinne aktive Verteidigung einsetzt und die Qualität der Ermittlungsergebnisse kritisch prüft, deren Schwächen hervorhebt und Entlastendes vorbringt, desto höher ist erfahrungsgemäß die Chance, den Ausgang des Verfahrens zu Gunsten des Beschuldigten zu beeinflussen.


 

 

Ich bin seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ganz überwiegend als Strafverteidiger tä­tig. 


Ich bin Mitautor des Anwaltkommentar StPO  und des Anwaltkommentar StGB und habe im 2020 er­schienen zweiten Band der Buchreihe ›The Practitioner’s Guide to Applied Comparative Law and Lan­guage‹ die Kapitel über das deutsche Straf- und Strafprozessrecht verfasst. 


Seit 2005 bin ich Fachanwalt für Strafrecht und seit 2013 Mitglied des Fachausschusses für Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.


Bis 2019 war ich außerdem Geschäftsführer des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigun­gen, dem Dachverband der regionalen Strafverteidigervereinigungen und habe an der Ausrichtung des jährlich stattfindenden rechtspolitisch ausgerichteten Strafverteidigertages mitgewirkt.


In  Focus-Spezial "Anwälte" wurde ich 2016, 2017 und 2018 zu ›Deutschlands Top-Anwälten‹ auf dem Gebiet des Strafrechts gezählt. 


Ich spreche fließend Englisch in Wort und Schrift. 


 


Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger verfüge ich über breite forensische Erfah­rungen, die ich in vielen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen gewonnen habe. Dabei bin ich als Einzelanwalt in größter Unabhängigkeit tätig und allein den Interessen des Mandanten verpflichtet, dem ich als persönlicher Berater und unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung stehe. Sofern die Komplexität des Verfahrens die Hinzuziehung weiterer Berater erforderlich macht, verfüge ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit über ein überregionales Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.


Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen des Strafrechts:


  • Arbeitsstrafrecht
  • Arzt-und Medizinstrafrecht
  • Betrug und Untreue
  • Insolvenzstrafrecht
  • Geldwäsche
  • IT- und Datenschutzstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Subventionsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung


Neben der Verteidigung einzelner Beschuldigter im Strafverfahren berate  und vertrete  auch Unternehmen im Zusammenhang mit Straf- und Bußgeldverfahren. Ich  trete als Zeugenbeistand auf und vertrete in ausgewählten Fällen auch Geschädigte im Strafverfahren.


Neben der klassischen Strafverteidigung in einem staatlichen Strafverfahren bin ich auch gerne für gewerbliche Mandanten im Bereich Prävention beratend tätig, in dem es darum geht, strafrechtliche Risiken zu erkennen und durch betriebliche Organisation  und rechtliche Gestaltung zu vermeiden.


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